Schulungsvertrag / AGB
(1) Jede Buchung am Rheinischen Studienkolleg unterliegt den folgenden Buchungsbedingungen.
(2) Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters des Rheinisches Studienkollegs und dem jeweiligen Kursteilnehmer wirksam.
§1 Zweck der Kurse – Leistungsspektrum
Die Kurse des Rheinischen Studienkollegs in Bonn bereiten Kursteilnehmer auf die externe Feststellungsprüfung der Bezirksregierung Köln vor. In den Kursen M, T und W werden die Inhalte vier relevanter Prüfungsfächer für den jeweiligen Kurs gelehrt. Die Inhalte der Kurse richten sich nach den Bestimmungen der Bezirksregierung Köln.
Die Kurse des Rheinisches Studienkollegs in Berlin bereiten Kursteilnehmer auf die externe Feststellungsprüfung der TU Berlin vor. In den Kursen M, T und W werden die Inhalte fünf relevanter Prüfungsfächer für den jeweiligen Kurs gelehrt. Die Inhalte der Kurse richten sich nach den Bestimmungen der TU Berlin.
Es besteht ausschließlich das Unterrichtsangebot. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Feststellungsprüfung kann nicht garantiert werden.
§2 Dauer und Ort der Kurse
Die Dauer des gesamten Kurses beträgt mindestens 30 Wochen, aufgeteilt in zwei Semester. Zwischen beiden Semestern liegt eine zweiwöchige Ferienzeit.
Der wöchentliche Kursumfang beträgt durchschnittlich 30 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche, bzw. nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten bleibt davon unberührt.
Sollte der Kurs mit nicht hinreichenden Sprachkenntnissen begonnen werden (B1 oder B2 ohne eines der in §7 genannten Zertifikate), so verlängert sich die Kursdauer um fünf Wochen (bei einem Kursbeginn mit B2), bzw. zehn Wochen (bei einem Kursbeginn mit B1). Der wöchentliche Kursumfang beträgt in diesen zusätzlichen Wochen 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, in denen ausschließlich Deutsch unterrichtet wird, sowie zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, in denen ausschließlich Mathematik unterrichtet wird.
Ort der Durchführung der Kurse sind die Räumlichkeiten des Rheinischen Studienkollegs, Berliner Freiheit 7, 53111 Bonn, bzw. Michaelkirchstr. 13, 10179 Berlin.
§3 Datenschutz
(1) Das Rheinische Studienkolleg achtet die Persönlichkeitsrechte des Kursteilnehmers. Es erhebt, verarbeitet und nutzt Daten nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung des Vertragszweckes und nur im erforderlichen Umfang. Alle Mitarbeiter des Rheinischen Studienkollegs sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
(2) Das Rheinische Studienkolleg gibt keine Daten des Kursteilnehmers an Dritte weiter, es sei denn die Zustimmung dazu wird vom Kursteilnehmer ausdrücklich erteilt.
(3) Ausgenommen von (2) sind Daten, die an die Bezirksregierung Köln oder die zuständige Ausländerbehörde übermittelt werden, um zur Klärung von Fragen der Feststellungsprüfung oder des Aufenthaltstitels/Visum beizutragen. Relevante Daten darf das Rheinische Studienkolleg weitergeben. Dies umfasst insbesondere Noten interner Prüfungen, Daten über die Teilnahme an den Kursen des Rheinischen Studienkollegs, Zahlungsmodalitäten, Daten zum Fehlverhalten bzw. unwahrheitsgemäßen Angaben.
§4 Pflichten des Rheinischen Studienkollegs
Das Rheinische Studienkolleg sorgt für eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme und verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen,
- dass der Lehrplan des Rheinischen Studienkollegs eingehalten wird. Im Falle des Ausfalls eines Dozenten wird für adäquate Vertretung gesorgt. Kenntnisse, die zum Erreichen des Kurszieles notwendig sind, werden entsprechend dem Lehrplan vermittelt. Der Lernerfolg kann nicht garantiert werden.
- nur Dozenten mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind.
- die notwendige Ausstattung und Räumlichkeit zur Durchführung der Maßnahmen bereitzustellen.
- den TeilnehmerInnen Lernmaterial zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.
§5 Pflichten der Kursteilnehmer
(1) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig an der Bildungsmaßnahme / den Unterrichtszeiten teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihr/ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an dem ihrem /seinem individuellen Erfolg mitzuwirken. Mitwirkung bedeutet im Einzelnen auch die Einhaltung der mit dem Bildungsträger vereinbarten Termine und die aktive Zusammenarbeit im Bewerbungsprozess.
(2) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.
(3) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Ausbilder bzw. des pädagogischen Personals zu folgen.
Jede Buchung am Rheinischen Studienkolleg unterliegt den folgenden Buchungsbedingungen.
Die Buchung erfolt durch Einsendung des Anmeldeformulars über den Internetauftritt des Rheinischen Studienkollegs oder postalisch an die folgende Anschrift.
Für Berlin: Rheinisches Studienkolleg, Michaelkirchstr. 13, D-10179 Berlin
Für Bonn: Rheinisches Studienkolleg, Berliner Freiheit 7, D-53111 Bonn
Nach der Buchung erfolgt die Bestätigung der Buchung sowie Rechnungsstellung des Rheinischen Studienkolleg in digitaler Form.
§6 Studiengebühren
Mit der Buchung ist die Teilnahmegebühr umgehend fällig.
Die Studiengebühren betragen gesamt 6490,00 EUR (€) und sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung des Rheinischen Studienkollegs zu zahlen. Der Gesamtbetrag inklusive sämtlicher Bankgebühren soll auf das deutsche Konto des Studienkollegs in EUR (€) gezahlt werden.
Sollte der Kurs mit dem Sprachniveau B2 begonnen werden, jedoch ohne Nachweis der in §7 genannten Zertifikate, so steigen die zu entrichtenden Studiengebühren auf 6940,00 EUR (€).
Sollte der Kurs mit dem Sprachniveau B1 begonnen werden, so steigen die zu entrichtenden Studiengebühren auf 7390,00 EUR (€).
§7 Zulassungsvoraussetzungen
Die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung muss mit den folgenden Zusatzdokumenten eingereicht werden:
Nachweis von Deutschkenntnissen auf Sprachniveau B2 durch
Goethe-Zertifikat B2, TestDaF (TDN3 * 4), TELC B2, DSH-1, DSD 2 oder ÖSD
Passkopie
Kopie des Sekundarschulabschlusses in beglaubigter Übersetzung
Lebenslauf
Unterschriebene Anmeldung zur externen Feststellungsprüfung oder
Nachweis der Anmeldung zur externen Feststellungsprüfung
Nur Anmeldungen mit vollständigen für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen können akzeptiert werden. Die Zulassung des Rheinischen Studienkollegs erfolgt in schriftlicher Form mit Unterschrift und Siegel. Über die Zulassung zur externen Feststellungsprüfung (FSP) entscheidet die zuständige Behörde.
Das Rheinische Studienkolleg übernimmt daher keine Gewährleistung über die Zulassung zur externen Feststellungsprüfung. Die Pflicht zur rechtzeitigen Anmeldung zur FSP obliegt einzig dem Kursteilnehmer.
Einige Behörden verlangen von Bewerbern für die externe Feststellungsprüfung weiterführende Qualifikationsnachweise, die im Verlauf des Studienkollegjahres erbracht werden müssen. Für die Erbringung dieser Qualifikationsnachweise ist einzig der Kursteilnehmer verantwortlich.
Sollten bei der Bewerbung unwahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, so ist die sofortige Exmatrikulation möglich (siehe §10).
§8 Ausbleiben der Visumerteilung
Sollte ein(e) Teilnehmer(in) einen gebuchten Kurs nicht antreten können, da die zuständigen Behörden das erforderliche Studentenvisum nicht erteilen, so erhält der/die Betroffene die Kursgebühr abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 500 EUR (€) zurück. Diese Erstattungsmöglichkeit ist ausschließlich auf den Fall ausbleibender Visumserteilung begrenzt und daher nicht auf andere Sachverhalte übertragbar. Nicht erstattungsfähig sind allerdings seitens des Studenten angeforderte Sonderleistungen, die über die gebuchte Kursteilnahme hinausgehen. Dies sind insbesondere die Unterkunftsvermittlung, Universitätszulassungsservice und das sog. Pre-Departure-Training.
Des Weiteren wird eine Bewerbungsgebühr von 700 EUR (€) einbehalten, sobald die Zulassung in digitaler Form oder postalisch versendet wurde. Diese wird mit den Studiengebühren verrechnet, so denn die Teilnahme am Kurs erfolgt.
Sollte die Visumvergabe nach Beginn des Kurses abgelehnt werden, so werden die Studiengebühren anteilig je begonnenen Semester einbehalten (50% nach Beginn der ersten Semesters; 100% nach Beginn des zweiten Semesters). Ausschlaggebend ist der jeweils erste Tag des Semesters, wobei das zweite Semester nach den Semesterferien beginnt.
Jeder andere Fall der Vertragsauflösung und entsprechender Folgeregelungen ist nach den gesetzlichen Regelungen durchzuführen.
§9 Prüfungen
(1) Aufnahmeprüfung
Studenten, die noch keines der in §7 genannten B2-Zertifikate besitzen, können an der Aufnahmeprüfung des Rheinischen Studienkollegs teilnehmen. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine der offiziellen B2-Prüfungen.
(2) Quartalsprüfungen
Im Laufe der beiden Semester gibt es in jedem Fachbereich drei Quartalsprüfungen. Der Schnitt der drei Prüfungen fließt zu 25% in die Endnote des Studienkollegs ein.
(3) Mitarbeit im Unterricht
Die Mitarbeit im Unterricht (mündliche Leistung und Hausaufgaben) wird in den jeweiligen Fachbereichen bewertet und fließt zu 25% in die Endnote des Studienkollegs ein.
(4) Abschlussprüfung
Im zweiten Semester gibt es in jedem Fachbereich eine Abschlussprüfung, die zu 50% in die Endnote des Studienkollegs einfließt.
(5) Zeugnis
Nach Abschluss des Kurses am Rheinischen Studienkolleg erhalten Teilnehmer ein Abschlusszeugnis, die aus den Gesamtleistungen aus Quartalsprüfungen, Mitarbeit im Unterricht und Abschlussprüfung eine Mindestnote von 60% erreichen.
(6) Feststellungsprüfung
Das vom Rheinischen Studienkolleg ausgestellte Abschlusszeugnis dient einzig der Selbsteinschätzung des Kursteilnehmers und ist kein Ersatz für eine Feststellungsprüfung. Diese muss in jedem Fall extern absolviert werden.
(7) Prüfungsbedingungen
Sollte ein Kursteilnehmer zu spät oder gar nicht zu einer internen Prüfung erscheinen, so gilt diese Prüfung als nicht bestanden. Im Falle eines entschuldigten Fernbleibens besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung. Als entschuldigt gilt das Fernbleiben, wenn ein ärztliches Attest oder anderer schriftlicher Nachweis vorliegt, der das Fernbleiben sinnvoll begründet.
§10 Exmatrikulation nach Fehlverhalten
Sollte der Kursteilnehmer gegen deutsche Gesetze verstoßen oder einen untragbaren Bruch mit den gemeinhin geltenden ethischen Verhaltensnormen begehen, so behält sich das Rheinische Studienkolleg vor, den Vertrag aufzuheben und den Vertragspartner vom Kursprogramm auszuschließen.
Insbesondere gelten als vertragsbrechende Fehlverhalten:
Teilnahme am Kurs unter Einfluss von Drogen
Verbreitung diskriminierenden oder radikalen Gedankenguts
Gewaltandrohung oder Gewaltausübung gegenüber anderen oder Instituteigentum
(mehrfache) Störung von Veranstaltungen am Studienkolleg
§11 Weitere Gründe zur Exmatrikulation
(1) Fehlzeiten
Sollte der Kursteilnehmer eine Fehlzeit von mehr als 30% erreichen, so behält sich das Rheinische Studienkolleg die Exmatrikulation vor.
Sollte der Kursteilnehmer zu spät zum Unterricht erscheinen, so gilt ausschließlich die begonnene Unterrichtseinheit (45 Minuten) als verpasst.
(2) Zahlung der Studiengebühren
Nichtzahlung der Studiengebühren führt zur Exmatrikulation.
(3) Nichtbestehen der internen Prüfungen – Prüfungsbetrug
Sollte die Aufnahmeprüfung des Niveaus B2 nicht bestanden werden, so behält sich das Rheinische Studienkolleg die sofortige Exmatrikulation vor. Des Weiteren kann auch das Nichtbestehen der internen Quartals- und Abschlussprüfungen zur Exmatrikulation führen (siehe §9). Ein Täuschungsversuch bei den jeweiligen Prüfungen wird als nicht bestandene Prüfung gewertet. Alternativ bietet das Rheinische Studienkolleg einen Vorkurs an, der innerhalb eines Semesters auf den nächsten Semesterbeginn vorbereitet. Die Buchung des Studienkollegkurses bleibt von der Teilnahme am Vorkurs unberührt und bleibt damit bestehen.
Sollte die Exmatrikulation auf Basis des Nichtbestehens einer Prüfung erfolgen, so können nur die anteiligen Kursgebühren, für die verbleibenden Monate abzüglich der Stornierungsgebühr von 500,00 EUR€ erstattet werden. Dabei gilt ein angebrochener Monat als voll in Anspruch genommen. Die anteilige monatliche Gebühr wird mit 649,00 EUR€ berechnet (6490/10).
(4) Nicht wahrheitsgemäße Selbstauskunft bei der Zulassung/Einschreibung
Sollte der Kursteilnehmer unwahrheitsgemäße Auskünfte gegeben, oder gar unvollständige oder gefälschte Dokumente mit der Bewerbung eingereicht haben, so behält sich das Rheinische Studienkolleg die sofortige Exmatrikulation vor.
Dies betrifft insbesondere die Einschreibung an einem oder mehreren Studienkollegs in Deutschland, an Universitäten in Deutschland oder anderen Ländern, den Sekundarschulabschluss, den Nachweis des Sprachniveaus, sowie die Teilnahme an vorherigen Feststellungsprüfungen.
Eine Rückzahlung der Kursgebühren bleibt bei einer Exmatrikulation aufgrund von Fehlverhalten (§10) und (§11.1, 2, 4) ausgeschlossen.
§12 Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rheinisches Studienkolleg GmbH & Co. KG, Berliner Freheit 7, 53111 Bonn, Deutschland, Telefon: 004922892582420, info@studienkolleg-bonn.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Laden Sie das Muster-Widerrufsformular hier herunter.
§13 Wirksamkeit
Der Buchungsvertrag ist wirksam nach deutschem Recht und ist für beide Parteien nach abgeschlossener Buchung bindend. Der Vertrag ist danach ohne Unterschrift und Siegel gültig.
Sollten eine oder mehrere Regelungen unserer AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.